Ratgeber "Versicherungen"

Sach-Versicherung (Begriffsbestimmung)

Eine Sach-Versicherung ist ein Sammelbegriff für Versicherungsverträge, die den eigenen Besitz, Eigentum oder wirtschaftliche Interessen gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Diebstahl absichern. Sie bietet einen finanziellen Ausgleich für Schäden an materiellen Gütern sowie zur Abwehr von Haftungsrisiken.

Abgrenzung zur Personen-Versicherung

Im Gegensatz zur Personen-Versicherung (wie Lebens- oder Kranken-Versicherung), bei der die Gesundheit oder das Leben eines Menschen im Mittelpunkt steht, bezieht sich die Sachversicherung immer auf bezifferbare Vermögens- und Sachwerte. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich am tatsächlichen Wert der versicherten Sache oder dem entstandenen Schaden.

Wichtige Versicherungs-Sparten

  • Eigenheim-Versicherung: Schützt Immobilien vor Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser.
  • Haushalts-Versicherung: Deckt Schäden an der Einrichtung und persönlichen Gegenständen im Haushalt (z. B. durch Einbruch oder Feuer) ab.
  • Kfz-Kasko-Versicherung: Sichert das eigene Fahrzeug gegen Unfallschäden, Diebstahl oder Elementarereignisse ab.
  • Haftpflicht-Versicherung: Dient als Sonderform der Sach-Versicherung zur Abwehr unberechtigter und Begleichung berechtigter Schadenersatzansprüche Dritter.
  • Rechtsschutz-Versicherung: Hilft bei Rechtsstreitigkeiten und übernimmt die damit verbundenen Kosten
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