Personen-Versicherung (Begriffsbestimmung)
Eine Personen-Versicherung ist ein Sammelbegriff für private Versicherungsverträge, die Risiken rund um das menschliche Leben, die Gesundheit, die körperliche Unversehrtheit oder die Arbeitskraft absichern. Sie dient der individuellen Vorsorge für den Versicherungsnehmer oder dessen Angehörige.
Abgrenzung zur Sach-Versicherung
Im Gegensatz zur Sach- oder Haftpflichtversicherung (die Schäden an Gegenständen oder rechtliche Ansprüche Dritter reguliert), steht bei der Personen-versicherung unmittelbar die körperliche Sphäre einer natürlichen Person im Mittelpunkt.
Die Prämienberechnung erfolgt daher anhand personengezogener Daten (wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand), nicht anhand des Werts von Sachgegenständen. Zudem sind viele Personenversicherungen als sogenannte Summenversicherungen ausgestaltet, bei denen im Schadensfall eine vertraglich festgelegte Summe ausgezahlt wird.
Wichtige Versicherungs-Sparten
- Kranken-Versicherung: Deckt Kosten für medizinische Behandlungen oder bietet Krankentagegeld bei längerer Krankheit.
- Unfall-Versicherung: Trägt finanzielle Folgen nach einem Unfall, wie etwa Invaliditätsleistungen.
- Lebens-Versicherung: Umfasst unter anderem Risikolebensversicherungen zur Absicherung von Hinterbliebenen oder Kapitallebensversicherungen als Altersvorsorge.
- Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeits-Versicherung: Sichert das Einkommen ab, wenn der ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
- Pflegerente / Pflege-Versicherung: Bietet finanzielle Unterstützung im Pflegefall

