Fachbegriffe-Lexikon

Gesetzliche Sozialversicherung


Sozialversicherungs-Lücke (Begriffsbestimmung)

Eine Sozialversicherungs-Lücke entsteht, indem es für eine Person entweder keine oder eine zu geringe Absicherung bzw. Vorsorge in der gesetzlichen Sozialversicherung gibt.

Risikogruppe in der gesetzlichen Sozialversicherung (Begriffsbestimmung)

Einer "Risikogruppe" im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung gehören Personen an, die im jeweiligen Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung) entweder gar nicht oder nicht ausreichend abgesichert sind. Die Zugehörigkeit ergibt sich meist aus dem Lebensalter, dem Sozialstatus oder von Art, Umfang  und Dauer der Beitragszahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung.

Gerade für diese "Risikogruppen" ist eine private Absicherung oder Vorsorge besonders wichtig!

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