Fachbegriffe-Lexikon

Versicherungsbegriffe allgemein

Personen-Versicherung (Begriffsbestimmung)

Eine Personen-Versicherung ist ein Sammelbegriff für private Versicherungsverträge, die Risiken rund um das menschliche Leben, die Gesundheit, die körperliche Unversehrtheit oder die Arbeitskraft absichern. Sie dient der individuellen Vorsorge für den Versicherungsnehmer oder dessen Angehörige.

Private Versicherungs- oder Vorsorge-Lücke / Versicherungsproblem (Begriffsbestimmung)

Eine private Versicherungs- oder Vorsorge-Lücke entsteht, indem eine Person zur Abdeckung eines Risikos oder zur Vorsorge privat nicht oder nicht ausreichend versichert ist. (= keinen privaten Vertrag hat, und einen haben sollte, weil z. b. die gesetzliche Sozialversicherung nicht reicht) oder keine ausreichende Vorsorge getroffen hat, für den Eintritt eines Risikos.

Ein Versicherungs-Problem kann folglich entstehen, wenn die Person überhaupt falsch, unter-, über- oder zu teuer versichert ist.

Sach-Versicherung (Begriffsbestimmung)

Eine Sach-Versicherung ist ein Sammelbegriff für Versicherungsverträge, die den eigenen Besitz, Eigentum oder wirtschaftliche Interessen gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Diebstahl absichern. Sie bietet einen finanziellen Ausgleich für Schäden an materiellen Gütern sowie zur Abwehr von Haftungsrisiken.

Vermögens-Versicherung (Begriffsbestimmung)

Eine Vermögens-Versicherung ist ein Vertrag zur Absicherung reiner Vermögenswerte. Sie deckt finanzielle Schäden ab, die nicht unmittelbar an körperlichen Sachen entstehen (wie z. B. entgangene Erträge, Forderungsausfälle oder Schadenersatzverpflichtungen).

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