Kinder, Schüler und Studenten
Minderjährige Kinder sind in der Haushalts-Versicherung ihrer Eltern mitversichert und damit privat haftpflichtversichert. Bei volljährigen Kindern verlängert sich die Mitversicherung zumeist bis zum 25. Lebensjahr, sofern und solange sie keinen eigenen Haushalt haben und kein eigenes Einkommen beziehen. Sobald die Mitversicherung endet, ist es daher Zeit für eine eigene Privathaftpflicht-Versicherung, am besten mit erweitertem Schutz und weltweiter Deckung.
Die gesetzliche Unfall-Versicherung bietet Kindern lediglich Schutz bei Unfällen, die in der Schule oder auf dem Hin- und Rückweg von dort passieren. Für Kinder, Schüler/-innen aber auch für Studenten/-innen ratsam ist daher der Abschluss einer privaten Unfall-Versicherung.
Für Weltenbummler (Auslandsreisen, Praktikum, Volunteering, Work & Travel, Au-Pair) ist eine gute Auslandskranken-Versicherung ein Muss, damit eine eventuelle Erkrankung nicht zur lebenslangen finanziellen Belastung wird.


