Personenstatus bei Privatversicherungen
Bei privaten Personenversicherungen (wie Kranken-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen) ist der Personenstatus maßgeblich für die Beitragsberechnung, die Annahme des Antrags und den Versicherungsschutz. Dazu zählen das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.
Versicherer unterteilen Antragsteller anhand des Status in verschiedene Risikoklassen:
- Standardfall (Normalzustand): Der Antragsteller ist gesund, hat keine Vorerkrankungen und übt keinen risikoreichen Beruf aus. Es wird der reguläre Beitrag berechnet.
- Vorerkrankungen & Risiken: Bestehen chronische Krankheiten oder Vorerkrankungen, erheben Versicherer oft Risikozuschläge oder schließen bestimmte Krankheitsbilder vom Versicherungsschutz aus.
- Berufsstatus: Besonders bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen wird der Status (z.B. Schüler, Student, handwerklicher Arbeiter, Büroangestellter oder Beamter) streng unterschieden, da die Wahrscheinlichkeit der Berufsunfähigkeit je nach Tätigkeit stark variiert.
Änderungen des Personenstatus
Treten während der Vertragslaufzeit gravierende Änderungen ein (z. B. Aufnahme einer risikoreichen Sportart, Berufswechsel, Änderung des Rauchverhaltens, Auslandsaufenthalte), sind diese dem Versicherer oft umgehend zu melden. Eine Verschlechterung des Status kann zu höheren Beiträgen führen, während eine Verbesserung (z.B. Rauchstopp) oft eine Senkung der Prämien ermöglicht.
Ausführliche Informationen zu den gesundheitlichen Anforderungen und Pflichten finden Sie auf den Informationsseiten der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA).