Wirtschaftsbereich: "Existenz- u. Einkommens-Sicherung" Sparte: - Schulunfähigkeit -

Wirtschaftsbereich:
 "Existenz- u. Einkommens-Sicherung"
Sparte:
- Schulunfähigkeit -

Arbeits- u. Erwerbskraft absichern

Die eigene (Lebens-)Arbeits- u. Erwerbskraft rechtzeitig und günstig bereits in jungen Jahren absichern

Ausfall der Schulfähigkeit wegen Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall, etc.

Risikosituation allgemein und Grundproblemstellung(en)

Sollte Ihr Kind, durch Unfall, Krankheit oder sonstige Gründe „schulunfähig“ bzw. in Folge „berufs- u. erwerbsunfähig“ werden, kann dies schnell zum existenziellen Problem für die ganze Familie werden.

Jetzt anmelden zur Berechnung der gesetzlichen Sozialversicherungs-Ansprüche!

Basis eines jeden Vorsorge-Konzepts sind die Ansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung.

Hier können Sie Ihre gesetzliche Absicherung (= Sozialversicherungsansprüche) berechnen lassen.

Schulunfähigkeit kann jeden Schüler treffen!

Schüler- u. Studentenunfälle insgesamt

Was ist Schulunfähigkeit (BU)?

Wenn die versicherte Person, das versicherte Kind

  • infolge einer Gesundheitsstörung, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, als Schüler oder Student an einem regulären Schulunterricht oder an einem regulären Studium teilzunehmen.
  • Leistet auch bei Pflegebedürftigkeit. (Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge einer Gesundheitsstörung voraussichtlich auf Dauer so hilflos ist, dass sie bei 3 definierten Grundverrichtungen auch bei Einsatz von Hilfsmitteln in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf.)
  • Ab 50% Schulunfähigkeit wird geleistet!

Was passiert durch Schulunfähigkeit, womit ist zu rechnen?

Aufgeschürfte Knie und blaue Flecken gehören dazu, wenn Kinder toben und spielen. Die Möglichkeit, am Schulunterricht teilzunehmen, wird dadurch nicht beeinflusst. Was aber, wenn sich durch einen Unfall, Krankheit, etc. ein mehrwöchiger "Krankenstand" bei einem schulpflichtigen Kind einstellt.

  • Wer sorgt für einen Nachhilfelehrer?
  • Wer kümmert sich um das Kind, wenn der Pflegeurlaub der Eltern (eine Woche pro Jahr) erschöpft ist?
  • Wer kommt für die zusätzlichen Kosten, die Nachhilfestunden, Pflege, Selbstbehalte bei Behandlungskosten und eventuelle Therapien verursachen, auf?
  • Egal ob Ihr Kind durch Krankheit oder Unfall längere Zeit nicht in die Schule kann oder sogar lebenslang in seiner Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, es gibt keine Leistung vom Staat!
  • Der Staat kürzt die Sozialleistungen immer mehr. Was wird in weiterer Zukunft sein?
  • Selbst nach dem Einstieg ins Berufsleben gibt es von der gesetzlichen Versicherung in der Regel erst nach Ablauf einer Wartezeit von fünf Jahren die ersten Leistungen. Und dann zahlt sie auch nur einen Teil des letzten Nettoeinkommens.

Krankheiten sind Hauptursache für bleibende Schäden bei Kinder

Die weit verbreitete Meinung, dass bleibende Schäden bei Kindern überwiegend durch Unfälle verursacht werden, ist falsch. Die Zeitschrift Finanztest räumt mit diesem Vorurteil auf. Die Zeitschrift nennt als Ursachen von Schwerbehinderungen bei Kindern bis 18 Jahren:

  1. Krankheit: 59 Prozent
  2. angeborene Behinderung: 35 Prozent 
  3. sonstige Ursachen: 5 Prozent
  4. Unfälle: Knapp 1 Prozent (0,67 Prozent).

Eine Unfallversicherung deckt das Risiko für Kinder völlig unzureichend ab. Die Absicherung von Kindern gegen Krankheit ist weitaus wichtiger. Fritz-Günter Wiese, Geschäftsführer der Inovesta, warnt: „Berufsunfähigkeit bei Kindern ist längst kein Einzelfall mehr. Bei etwa sechzig Prozent der schwer behinderten Kinder liegt die Ursache in Krankheiten. Damit können Kinder vor Erreichen der Altersrente berufsunfähig werden. Eine Unfall- und Invaliditätsversicherung deckt dieses Risiko nicht ab. Diese Gefahr ist vielen Eltern nicht bewusst“.

Die Vorteile für Ihr Kind jetzt schon vorzusorgen

  • Eine Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung kostet durch das niedrigere Eintrittsalter viel weniger als wenn sich Ihr Kind erst später absichert.
  • Ihr Kind bekommt für weniger Beitrag einen viel länger andauernden Versicherungsschutz.
  • Die günstigen Konditionen bleiben Ihrem Kind über die gesamte Laufzeit erhalten.
  • Mit jedem Tag steigt das Risiko, durch eventuelle gesundheitliche Probleme, gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen zu können.
  • Auch Sie als Eltern haben die Möglichkeit, sich vor den finanziellen Folgen einer durch Krankheit oder Unfall entstandenen Schulunfähigkeit Ihres Kindes abzusichern.
  • Der Staat kürzt die Sozialleistungen immer mehr. Machen Sie Ihrem Kind ein Geschenk und sichern Sie die Zukunft Ihres Kindes zu günstigen Konditionen ab.

Schadensbeispiele aus der Versicherungs-Praxis

Reitunfall

Ein zehnjähriges Mädchen stürzt beim Reitunterricht vom Pferd und bricht sich einen Wirbel. Erst nach sieben Monaten Streckverband ist der Bruch vollständig geheilt. Mit der monatlichen Schulunfähigkeitsrente bezahlen die Eltern den Privatlehrer, der sie zu Hause und im Krankenhaus unterrichtet. So kann das Schuljahr trotzdem erfolgreich beendet werden.

Schwere Augenverletzung

Beim Toben im Wald sticht sich ein neunjähriger Junge einen Ast in das linke Auge. Das Auge erblindet. Der Junge kann durch Behandlung und Therapie acht Monate nicht in die Schule. Seine Mutter muss mehrere Wochen unbezahlten Urlaub nehmen. Der Einkommensverlust kann durch die monatliche Schulunfähigkeitsrente ausgeglichen werden. Außerdem erhält der Junge eine Invaliditätsleistung aus der Kinder-Unfallversicherung.

Verbrennungen beim Grillfest

Beim Grillfest schüttet ein Zwölfjähriger Spiritus ins Feuer. Durch die Stichflamme erleidet er schwere Verbrennungen im Gesicht und an den Armen. Er bekommt folgende Leistungen aus seinem Versicherungsschutz: Rente, solange er nicht in die Schule kann, Invaliditätsleistung wegen einer bleibenden Funktionsunfähigkeit an den Händen. Kostenersatz für kosmetische Operationen im Gesicht.

Zeckenbiss und dadurch Hirnhautentzündung

14jährige Schülerin, 4. Klasse Gymnasium hat dauerhafte Konzentrations- u. Denkschwäche und wird deswegen in die Sonderschule umgestuft. Die Schülerin hat eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit und erhält daher eine garantierte Rente bis zum Ablauf der Versicherungsdauer (mind. bis zum 55. Lebensjahr!

Fahrradunfall mit Schädel-Hirn-Trauma

12jähriger Schüler, 2. Klasse Realgymnasium. 7 Monate im Krankenhaus und Reha. Durch den Fahrradunfall bleibt eine Lernschwäche zurück. Damit verbunden ist ein Wechsel in die Hauptschule und Wiederholung der 2. Klasse. Der Schüler erhält eine garantierte Rente für die Dauer der Schulunfähigkeit.

„Schulunfähigkeits-Absicherung“ (Beratungs-/Lösungs-Konzept)

Die gesetzliche Sozialversicherung zahlt keine Unterstützung bei krankheitsbedingter Invalidität im Kindes- u. Jugendalter. Mit der Schulunfähigkeitsabsicherung sichern Sie bereits ab dem Schulalter die finanzielle Zukunft Ihres Kindes!

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Ihr Wirtschafts-, Vorsorge-, Risiko- u. Existenz-Sicherungs-Beratererstellt für Ihre Kinder ein Konzept zur

a) Absicherung der Einkommens- und Erwerbskraft bzw.
b) zur Zukunftssicherung damit Ihre Kinder aus den angeführten Gründen nie zu einer finanziellen Belastung für die Familie werden können!


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