Unfall (Sparte)
Was ist ein Unfall? (Begriffsbestimmung)
Als Unfall gelten auch folgende, vom Willen des Versicherten unabhängige, Ereignisse (Begriffsbestimmung)
- Ertrinken
- Verbrennungen, Verbrühungen, Einwirkungen von Blitzschlag oder elektrischem Strom
- Einatmen von Gasen oder Dämpfen, Einnehmen von giftigen oder ätzenden Stoffen, wenn die Einwirkung nicht allmählich erfolgt
- Kinderlähmung
- Frühsommer-Meningoenzephalitis
- Verrenkung von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von Gliedmaßen (z.B. Umkippen des Fußes) und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln infolge plötzlicher Abweichung vom geplanten Bewegungsablauf
- Wundstarrkrampf und Tollwut, wenn sie durch einen Unfall verursacht wurden
Was ist ein Freizeit-Unfall? = Lücke in der gesetzlichen Unfall-Versicherung (Begriffsbestimmung)
Beim Freizeitunfall handelt es sich um ein Schadensereignis, das dem privaten Risikobereich zuzuordnen und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist. Passiert ein Unfall in der Freizeit, sind zwar die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden.