Berufs- u. Erwerbsunfähigkeit (Sparte)
Was bedeutet "Berufsunfähigkeit"? (Begriffsbestimmung)
Die versicherte Person ist infolge von
- Krankheit
- Körperverletzung oder
- Kräfteverfall
wenigstens 6 Monate ununterbrochen
- zu mindestens 50 % außerstande
- die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit wie „in gesunden Tagen“ auszuüben.