Fachbegriffe-Lexikon

Berufs- u. Erwerbsunfähigkeit (Sparte)

Was bedeutet "Berufsunfähigkeit"? (Begriffsbestimmung)

Die versicherte Person ist infolge von

  • Krankheit
  • Körperverletzung oder
  • Kräfteverfall

wenigstens 6 Monate ununterbrochen

  • zu mindestens 50 % außerstande
  • die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit wie „in gesunden Tagen“ auszuüben.
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