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Die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich
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Sozialstatus im sozialversicherungsrechtlichen Sinn

Im Sozialversicherungsrecht (z. B. nach dem österreichischen ASVG oder dem deutschen SGB) entscheidet der Sozialstatus über Ihre Pflichtversicherung, die Beitragshöhe und Ihren Leistungsanspruch. Er wird nicht durch Ihren gesellschaftlichen Rang bestimmt, sondern primär durch die Art Ihrer ausgeübten Erwerbstätigkeit und Ihren arbeitsrechtlichen Status.
Der Status bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen und lässt sich in folgende Hauptkategorien einteilen:

1. Arbeiter und Angestellte (Unselbstständig Erwerbstätige)

  • Status: Sie unterliegen in der Regel der vollen Versicherungspflicht (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung).
  • Besonderheit: Der genaue Status als Arbeiter oder Angestellter hat in Österreich (etwa bei Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall oder bei Kündigungsfristen) nach wie vor Bedeutung, wird aber rechtlich zunehmend angeglichen

2. Selbstständige und Neue Selbstständige

  • Status: In Österreich sind klassische Selbstständige nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) pflichtversichert. Sogenannte "Neue Selbstständige" (ohne Gewerbeschein, z. B. freie Vortragende, Künstler) sind ab einer bestimmten Einkommensgrenze ebenfalls pflichtversichert.
  • Besonderheit: Im Gegensatz zu Angestellten tragen Sie die vollen Beiträge (in Österreich z. B. über die SVS) meist selbst und haben oft keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld aus dieser Tätigkeit.

3. Freie Dienstnehmer

  • Status: Eine Mischform. Sie sind weisungsgebunden, arbeiten aber nicht in persönlicher Abhängigkeit (keine festen Arbeitszeiten, kein fixer Arbeitsort).
  • Besonderheit: In Österreich sind sie voll versicherungspflichtig (wie unselbstständige Arbeitnehmer), erwerben aber beispielsweise keinen Anspruch auf klassische Abfertigung alt nach dem Angestelltengesetz.

4. Geringfügig Beschäftigte

  • Status: Ihr Einkommen liegt unter der gesetzlichen Geringfügigkeitsgrenze (in Österreich Stand 2026 bei monatlich € 551,10).
  • Besonderheit: Sie sind nur unfallversichert, jedoch nicht kranken- und pensionsversichert (optional besteht die Möglichkeit der Selbstversicherung).

Warum die genaue Einordnung wichtig ist:

Eine falsche Einstufung (z. B. die Verschleierung einer unselbstständigen Beschäftigung als freier Dienstvertrag, um Sozialabgaben zu sparen, sogenannte Scheinselbstständigkeit) kann für den Arbeitgeber hohe Nachzahlungen und Verwaltungsstrafen bedeuten. Für Sie als Versicherter entscheidet der Status im Ernstfall über Rehabilitationsmaßnahmen, Krankengeld und Pensionsansprüche.

Bei Zweifeln über den korrekten Status können Sie diesen bei den Sozialversicherungsträgern (in Österreich bei der ÖGK oder der zuständigen SVS, in Deutschland über die Clearingstelle) verbindlich prüfen lassen

Überprüfen Sie Ihren Versicherungsstatus in Österreich am schnellsten online

Ihren persönlichen Versicherungsdatenauszug – der alle Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen enthält – können Sie jederzeit kostenlos und digital abrufen.

Verwenden Sie dafür das offizielle Portal MeineSV (Login mit ID Austria) oder die Sozialversicherung. Alternativ können Sie diesen Auszug auch persönlich bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger (wie der ÖGK oder der SVS) anfordern.


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