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Wirtschaftsbereich: "Existenz- u. Einkommens-Sicherung" Sparte: - Berufs- u. Erwerbsunfähigkeit -
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Unterschied zwischen Arbeitskraft absichern und Erwerbskraft absichern

Der Hauptunterschied liegt im Grad der Spezialisierung: Die Arbeitskraft-Absicherung (z.B. Berufsunfähigkeits-Versicherung) schützt Ihren spezifischen, aktuellen Beruf, während die Erwerbskraft-Absicherung (z.B. Erwerbsunfähigkeits-Versicherung) erst leistet, wenn Sie gar keinen Beruf mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können.

  • Arbeitskraft absichern (Berufsunfähigkeit - BU): Leistet meist, wenn Sie Ihren aktuellen Beruf zu mehr als 50% für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben können. Dies ist sehr hochwertig, da die Lebensstellung und das Einkommen geschützt werden.
  • Erwerbskraft absichern (Erwerbsunfähigkeit - EU): Leistet erst, wenn Sie generell arbeitsunfähig sind, also auf dem gesamten Arbeitsmarkt (unabhängig vom gelernten Beruf) nicht mehr arbeiten können. Die Hürde für eine Rentenzahlung ist hier deutlich höher.

Wichtige Abgrenzung:

  • Arbeitskraft: Fokus auf den konkreten, ausgeübten Job.
  • Erwerbskraft: Fokus auf die grundsätzliche Fähigkeit, Geld zu verdienen (egal wie oder wo).

Beide Formen dienen der Existenz-Sicherung, wobei die Absicherung der Arbeitskraft in der Regel umfassender und teurer ist.


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