Eine Zuzahlung kann bereits unmittelbar nach der Polizzierung des Versicherungsvertrages im Rahmen der steuerlichen Novationsgrenze erfolgen, d.h. der Kunde/die Kundin kann während der Prämienzahlungsdauer maximal im Ausmaß der bei Vertragsbeginn vereinbarten Prämiensumme zuzahlen. Zuzahlungen können auch in mehreren Teilbeträgen (Mindestbeiträge meinst € 1.000,00 aufwärts) zu frei wählbaren Terminen während der Prämienzahlungsdauer getätigt werden.
Allfällige Aufstockungen der laufenden Prämie reduzieren den maximalen Zuzahlungsbetrag entsprechend. Wertanpassungen reduzieren den maximalen Zuzahlungsbetrag nicht.
Ermittlung der Prämiensumme: (= Berechnungsbasis) mit Beispiel
Prämienzahlungsdauer x Jahresprämie jeweils zu Vertragsbeginn.
Ein Beispiel:
Monatsprämie netto € 100,00, Prämienzahlungsdauer 15 Jahre
Jahresprämie € 1.200,00 x 15 Jahre = € 18.000,00 Gesamtprämiensumm
Für diesen Vertrag wäre also eine Gesamtzuzahlung in Höhe von € 18.000,00 möglich. Durch mehrere Teilbeträge darf diese Gesamtsumme aber nicht überschritten werden.