Für Schäden, die unbeabsichtigt aufgrund von Fahrlässigkeit oder sogar grober Fahrlässigkeit verursacht wurden, kommt die Private Haftpflichtversicherung auf. Sie prüft, ob die Ansprüche des Geschädigten berechtigt sind und leistet dann Schadenersatz. Sollten die Forderungen nicht berechtigt sein, versucht sie, diese notfalls auch gerichtlich abzuwehren.