Für den Sozialverband = z. B. die Familie, Lebenspartnerschafte, etc. muss gewährleistet sein, dass das Leben, zumindest was den finanziellen Bereich betrifft, so weitergehen kann wie bisher.
Da sämtliche Ausgaben wie z.B.:
- Lebenshaltungskosten (Lebensmittel, Kleidung, Miete, Energie, etc.)
- Aus- und Weiterbildungskosten (..der Kinder)
- Kredit und Darlehensraten (z. B. die Rückzahlungsraten für Wohnungseigentum oder Privatkredite)
auch nach Eintritt eines dieser Risiken bestehen bleiben, muss die Zahlungsfähigkeit weiterhin erhalten bleiben.