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Fachbegriffe-Lexikon
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Pensionsvorsorge (Wirtschaftsbereich)

Der Generationenvertrag (Begriffsbestimmung)

Der Generationenvertrag bezeichnet einen angenommenen gesellschaftlichen Konsens, der die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sichern soll. Die jeweils Erwerbstätigen (oder jedenfalls der Großteil von ihnen, nämlich die Arbeitnehmer) zahlen mit ihren Beiträgen die Renten der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Generation (Umlageverfahren) und erwerben dabei Ansprüche auf ähnliche Leistungen der nachfolgenden Generationen an sich selbst.

Auch andere Instrumente des Sozialstaates, z. B. die gesetzliche Krankenversicherung, beruhen weitgehend auf dem Prinzip eines „Generationenvertrages“, da die durchschnittlichen Gesundheitsausgaben im Alter deutlich höher und die laufenden Einnahmen geringer sind als in den Erwerbsjahren.

Das "Umlageverfahren" in der Sozialversicherung (Begriffsbestimmung)

Das Umlageverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Sozialversicherungen, speziell der Altersvorsorge, aber auch von Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die eingezahlten Beiträge werden unmittelbar für die Finanzierung der erbrachten Leistungen herangezogen, wobei vom Versicherungsträger in geringem Umfang Rücklagen gebildet werden können (z. B. Schwankungsreserve der gesetzlichen Rentenversicherung). Für seine Beitragsleistung erwirbt der Beitragszahler einen Anspruch auf Leistung im Fall der Bedürftigkeit (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter). Im Unterschied zum Umlageverfahren werden beim Kapitaldeckungsverfahren die Beiträge angespart und verzinst, um im Leistungsfall (z.B. bei Eintritt in den Ruhestand) ausgezahlt zu werden; oft wird hierbei für jeden Versicherten ein eigenes Konto geöffnet.

Die Pensionslücke (Begriffsbestimmung)

Die “Pensionslücke” ist die tatsächliche Differenz zwischen Aktiveinkommen und staatlicher Pensionsleistung und ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Neben den häufig besprochenen Faktoren wie z.B. Versicherungszeiten und Pensionsantrittsalter ist natürlich auch die Art des Aktiveinkommens ausschlaggebend. Denn bei einem prämien- bzw. trinkgeldabhängigen Beruf wird die Pensionslücke wesentlich größer ausfallen als z.B. bei einem Beamten.

Es gilt als gesichert, dass die staatliche Pension alleine in den meisten Fällen nicht ausreichen wird, um den erarbeiteten Lebensstandard auch in der Pension halten zu können. Um diese Lücke zu schließen ist eine private Pensionsvorsorge notwendig.

Die "Pensionslücke" führt oft in die "Altersarmut"

(Weitere Detailinformationen zur Pensionslücke)

Die Altersarmut (Begriffsbestimmung)

Altersarmut kann auf verschiedene Arten definiert werden. Meist ist damit gemeint, dass einer Person im Ruhestand keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten.

Die staatliche Rente der von Altersarmut Betroffenen fällt so gering aus, dass sie vom Staat zusätzliche finanzielle Mittel im Rahmen der Grundsicherung erhalten. Dies ist die Summe, die zumindest statistisch gesehen, jedem Staatsbürger zusteht, um ein menschenwürdiges Leben zu leben.

Die "Altersarmut" ist meist eine Folge der "Pensionslücke"

(Weitere Detailinformationen zur Altersarmut)

Biometrische Verzinsung (Begriffsbestimmung)

Begriffserklärung folgt


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